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   OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10   

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OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10 (https://dejure.org/2011,2036)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.12.2011 - 11 U 127/10 (https://dejure.org/2011,2036)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 11 U 127/10 (https://dejure.org/2011,2036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen; Feststellung grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter des Sozialversicherungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1
    Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen; Feststellung grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter des Sozialversicherungsträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsbeginn bei Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Regressanspruch über 200.000 Euro verjährt - Krankenkasse geht leer aus

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Regressanspruch verjährt - Krankenkasse geht leer aus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse zahlt für verunglücktes Kleinkind und versäumt Regressklage gegen den Verantwortlichen: Verjährungsfrist abgelaufen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Regressanspruch über 200.000 Euro verjährt - Krankenkasse geht leer aus

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Regress verjährt wegen Personalmangels

  • auw.de (Kurzinformation)

    Regressanspruch verjährt bei Fristversäumnis der Krankenkasse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Regressanspruch über 200.000 Euro verjährt - Krankenkasse erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch für Sozialversicherungsträger gilt dreijährige Verjährungsfrist bei Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen - Gesetzliche Krankenkassen ist verpflichtet in Regressabteilung für genügend ausgebildetes Personal zu beschäftigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 658
  • NZV 2012, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    Die erforderliche Kenntnis ist vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden zu ermöglichen (BGH VersR 1971, 154 [155]; VersR 1986, 1080 [1081]; NJW 1988, 1516 ), denn dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1995, 551 [552]; NJW 2004, 510 m.w.N.; BGH NJW 2009, 587 [588]).

    (1.) Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die den Anspruch begründenden Umstände dem Gläubiger nur deshalb nicht bekannt sind, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (BGH NJW-RR 2008, 1495 [1498]; NJW 2009, 587 [588]; 2010, 1195 [1197]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1621 [1623]; s. bereits Begr.

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    Geht der Anspruch durch einen gesetzlichen Forderungsübergang wie in § 116 SGB X vorgesehen sofort mit der Entstehung auf den Versicherungs- bzw. Leistungsträger über, kommt es nur auf dessen Kenntnis an (BGHZ 133, 129 [138]; OLG Koblenz NJW 1999, 224 [225]; OLG Köln NJW-RR 2002, 1392 [1393]).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 133, 129 [138]; BGH NJW 1996, 2508 [2513]) auf die Kenntnis der zuständigen Regresssachbearbeiter von Schaden und Schädiger an (Heß, Neuregelung des Verjährungsrechts: Auswirkungen auf das Verkehrszivilrecht, NZV 2002, 65 [66]).

  • LG Itzehoe, 15.07.2010 - 7 O 303/09

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Unkenntniss von Schadensfall und

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    Die Berufung der Klägerinnen vom 07.09.2010 gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 15.07.2010, Az.: 7 O 303/09, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Itzehoe, Az.: 7 O 303/09, vom 15.07.2010 gemäß den Klaganträgen zu erkennen,.

  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    Zwar hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen eine grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB im Allgemeinen nicht schon dann vorliege, wenn sich die für die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung notwendigen Informationen aus dem Anlageprospekt ergeben, der Anleger aber dessen Lektüre unterlassen habe, also weitere Nachforschungen nicht angestellt habe (BGH DB 2011, 2490 [2491]).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    Die Prospektangaben, die notwendig allgemein gehalten sind und deren Detailfülle, angereichert mit volks-, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fachausdrücken, viele Anleger von einer näheren Lektüre abhält, treten gegenüber dem Inhalt des Beratungsgesprächs regelmäßig in den Hintergrund (BGH Urteil vom 22.09.2011, Az. III ZR 186/10).
  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 244/63

    Unterbrechung der Verjährung von gesetzlich übergegangenen Forderungen durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass nur die Klage des Berechtigten geeignet ist, die Verjährung zu unterbrechen (BGH VersR 1965, 610 [611]; MüKo-Grothe, 5. Auflage 2006, § 204, Rn. 18).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    Es muss sich um einen subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt handeln (BGH NJW-RR 2010, 681 [683]; a.A. MüKo-BGB/Grothe, 6. Auflage 2012, § 199, Rz. 28).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    (1.) Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die den Anspruch begründenden Umstände dem Gläubiger nur deshalb nicht bekannt sind, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (BGH NJW-RR 2008, 1495 [1498]; NJW 2009, 587 [588]; 2010, 1195 [1197]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1621 [1623]; s. bereits Begr.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    RegE, BT-Drucks. 14/6040 S. 108 unter Hinweis auf BGHZ 10, 14 [16]; BGHZ 89, 153 [161]; NJW 1992, 3235 [3236]; BGH NJW-RR 1994, 1469 [1471]).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10
    (1.) Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die den Anspruch begründenden Umstände dem Gläubiger nur deshalb nicht bekannt sind, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (BGH NJW-RR 2008, 1495 [1498]; NJW 2009, 587 [588]; 2010, 1195 [1197]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1621 [1623]; s. bereits Begr.
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung - grob

  • OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 36/01

    Regreßansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz nach eifersuchtsbedingter

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 56/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 305/94

    Auslösung des Verjährungsbeginns durch grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis

  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92

    Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw

  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen; Verzicht auf Einrede der

  • OLG Koblenz, 15.07.1998 - 3 U 909/98

    Maßgebender Zeitpunkt bei Anspruchsübergang nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69

    Verjährungsfrist - Ersatzpflichtiger - Schuldfrage - Rückschau

  • OLG Nürnberg, 04.06.2018 - 4 U 320/18

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen - grobe Fahrlässigkeit im Regressfall

    Es obliegt den Sozialversicherungsträgern, eine Organisationsstruktur zu schaffen, die es ermöglicht, mögliche Regressansprüche zu erkennen und diesen nachzugehen (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 11 U 127/10, juris Rn. 30).
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